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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Lohnsteuer-Richtlinien 2023
Am 28.10.2022 hat der Bundesrat den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2023 zugestimmt: Sie sind für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1.1.2023 anzuwenden und gelten auch für vorangehende Zeiträume, soweit sie nur klarstellenden Charakter haben oder geänderte einkommensteuerrechtliche Regelungen betreffen, die vor dem 1.1.2023 in Kraft treten.
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