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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Medizinische Untersuchung als Nebenpflicht?
In diesem Fall des LAG Nürnberg (Urt. v. 19.5.2020 – 7 Sa 304/19) ging es um die Pflicht des als Schreiner beschäftigten Arbeitnehmers, sich medizinisch untersuchen zu lassen. Vorangegangen waren eine Reihe von Arbeitsunfähigkeitszeiten. Im Jahr 2018 war er an insgesamt 75 Tagen wiederholt arbeitsunfähig erkrankt.
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