1 Situation
Wir kennen die Klagen, die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland sei zu starr und formalistisch. Dass das BetrVG seit Jahrzehnten kaum modernisiert wurde, stärkt diese Bewertung sicherlich. Die Art und Weise, wie Arbeitgeber und Betriebsräte zusammenarbeiten, wird gesetzlich allerdings nicht reglementiert. Der Weg zu einem agileren Miteinander steht damit grundsätzlich offen.
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Sandra Bierod-Bähre

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1 Zukunft Personal Süd: Spotlight „Shaping Dynamic Organisations“
Wie sieht die dynamische Organisation aus, die den disruptiven
Problempunkt
Problempunkit:
Ein Arbeitgeber schloss mit seinen Beschäftigten eine von ihm vorformulierte Verschwiegenheitsvereinbarung, um die bereits
Problempunkt
Der beim tarifgebundenen Arbeitgeber maßgebliche Manteltarifvertrag sieht gestaffelte Zusatzurlaubsansprüche als Ausgleich für geleistete
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt ein Möbelhaus und beschäftigt etwa 200 Arbeitnehmer. Sie informierte den Betriebsrat über einen geplanten
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeines
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt einen Zeitungsverlag. Sie beabsichtigte, vier Arbeitnehmer der "Redaktion für Verlagsbeilagen" zu einer