1 Situation
Wir kennen die Klagen, die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland sei zu starr und formalistisch. Dass das BetrVG seit Jahrzehnten kaum modernisiert wurde, stärkt diese Bewertung sicherlich. Die Art und Weise, wie Arbeitgeber und Betriebsräte zusammenarbeiten, wird gesetzlich allerdings nicht reglementiert. Der Weg zu einem agileren Miteinander steht damit grundsätzlich offen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Sandra Bierod-Bähre
· Artikel im Heft ·
Die Corona-Pandemie hatte die Wirkung eines Katalysators für das remote Arbeiten im Homeoffice statt im Betrieb, hybride Arbeitsmodelle sowie
Auf Augenhöhe verhandeln
Die Betriebsratswahlen 2022 liegen hinter uns. Ein Gremium wird gewählt und meist ist es selbstverständlich, dass sich die
Vielfältige Vorteile
Die zunehmend digitale Arbeitswelt macht feste, durchgehende Arbeitszeiten für eine Vielzahl von Mitarbeitern in
Modelloptionen
In der Vergangenheit haben Arbeitgeber öfter selbst steuerfreie Sachbezüge gewährt, indem sie Gutscheine oder Wertkarten (z. B. von
● Problempunkt
Vorliegend stritten die Beteiligten gerichtlich über das Bestehen eines gesetzlichen Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz als jüngste Novellierung der Betriebsverfassung ist erst ein paar Monate alt. Warum hat der DGB nun einen