1 Situation
Wir kennen die Klagen, die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland sei zu starr und formalistisch. Dass das BetrVG seit Jahrzehnten kaum modernisiert wurde, stärkt diese Bewertung sicherlich. Die Art und Weise, wie Arbeitgeber und Betriebsräte zusammenarbeiten, wird gesetzlich allerdings nicht reglementiert. Der Weg zu einem agileren Miteinander steht damit grundsätzlich offen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Sandra Bierod-Bähre

· Artikel im Heft ·
Das Hausrecht
Der Arbeitgeber hat das Hausrecht im Betrieb, d. h. entscheidet über den Zutritt, wobei er sich nicht diskriminierend i. S. d. AGG
Auf Augenhöhe verhandeln
Die Betriebsratswahlen 2022 liegen hinter uns. Ein Gremium wird gewählt und meist ist es selbstverständlich, dass sich die
Vielfältige Vorteile
Die zunehmend digitale Arbeitswelt macht feste, durchgehende Arbeitszeiten für eine Vielzahl von Mitarbeitern in
● Problempunkt
Vorliegend stritten die Beteiligten gerichtlich über das Bestehen eines gesetzlichen Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs
Modelloptionen
In der Vergangenheit haben Arbeitgeber öfter selbst steuerfreie Sachbezüge gewährt, indem sie Gutscheine oder Wertkarten (z. B. von
Das Homeoffice stellt eine Form bzw. Unterart der mobilen Arbeit dar (Richardi/Maschmann in: Richardi, BetrVG, § 87 Rn. 201a). Es gilt