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ARBEITSRECHT
My Homeoffice is my Castle
Muster Betriebsvereinbarung zu Telearbeit, Homeoffice, Mobile Work
Auch die Pandemie begründet jedoch für z. B. einen Beschäftigten einer Risikogruppe (63-Jähriger) oder einen betrieblichen Maskenverweigerer (ArbG Siegburg, Urt. v. 16.12.2020 – 4 Ga 18/20) keinen Anspruch auf Beschäftigung im Homeoffice oder ein betriebliches Einzelbüro, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsschutzvorgaben im Wesentlichen einhält (ArbG Augsburg, Urt. v.
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