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VERGÜTUNG
Neue Grenzwerte bei Steuer und Sozialversicherung
Lohnabrechnung 2023
Mindestlohn
Nachdem der Mindestlohn zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro angehoben wurde, hat die Regierungskoalition in einer stark umstrittenen Aktion (und entgegen der vorgesehenen Einbindung der dafür eingesetzten Mindestlohnkommission) einseitig per Gesetz den Wert zum 1.10.2022 erneut auf 12 Euro erhöht. Zumindest für das Jahr 2023 soll der Wert jetzt stabil bleiben.
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