Neues zur betrieblichen Altersversorgung
Herleitung des Ausgleichs und Rechtslage bis 2009
Den Wertausgleich bei der Scheidung hinsichtlich der in der Ehezeit erworbenen Anteile von Versorgungsanrechten regelt das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Einbezogen werden Versorgungsanrechte aus der Deutschen Rentenversicherung, aus berufsständischer Versorgung, aus der Beamtenversorgung, aus privaten Rentenversicherungsverträgen sowie der bAV.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Christine Hansen

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Geht das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB auf
Betriebsrentengesetz als gesetzliche Mindestanforderung
Lange Zeit war die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Gleichbehandlung und Proportionalität
Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit
Problempunkt
Gegenstand des Verfahrens ist ein Anspruch der Witwe des Arbeitnehmers auf Hinterbliebenenversorgung gegen den beklagten
1 Neue Rahmenbedingungen der Auskunftspflicht
Im Schatten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind zum 1.1.2018 auch Änderungen durch das Gesetz
Erheblich verschärfte Anforderungen
Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 31.7.2022 Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen