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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Ordnungsgemäße Erteilung von Lohnabrechnungen
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, seinen Mitarbeitern monatlich eine Lohnabrechnung zu übergeben, aus der sich das Bruttogehalt, die gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge und das Nettogehalt ergeben.
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