Pandemie und Arbeitsrecht
1 Corona-Bedrohungsszenario
Von einer Pandemie spricht man, wenn sich eine Infektionskrankheit länder- und kontinentübergreifend rasch ausbreitet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 11.3.2020 „tief besorgt“ den Pandemiefall ausgerufen. Da zudem die „normale“ Grippesaison stattfindet, müssen sich die Betriebe auf die Situation einstellen, z. B. durch Aufstellung von Krisen- und Notfallplänen.
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Volker Stück

Boris Wein

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Kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmer einseitig anweisen, ab sofort wieder ausschließlich im Büro zu arbeiten?
Grundsätzlich ja. Dem Arbeitgeber
Problempunkt
Die Klägerin ist bei einem Museum in Bochum im Publikumsverkehr beschäftigt. Am 21.10.2009 nahm sie ein Angebot ihres Arbeitgebers, sich