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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Pflicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber?
In diesem Fall ging es um die die Einladungspflicht des § 165 SGB IX, der für öffentliche Arbeitgeber gilt; § 154 Abs. 2 SGB IX enthält dazu eine Legaldefinition des „öffentlichen Arbeitgebers“ i. S. d. Teil 2 SGB IX.
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