Prozessbeschäftigung oder Neuabschluss eines Arbeitsverhältnisses?

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 Bild: pixabay.com
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Widerspricht in Betrieben mit Betriebsrat dieser einer ordentlichen Kündigung nach § 102 Abs. 3 BetrVG frist- und ordnungsgemäß, muss der Arbeitgeber im Falle einer Kündigungsschutzklage den Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen (§ 102 Abs. 5 BetrVG).

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Prozessbeschäftigung oder Neuabschluss eines Arbeitsverhältnisses?
Seite 546 bis 547
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Problempunkt

Der Arbeitgeber hat das mit dem Arbeitnehmer seit August 2017 bestehende Arbeitsverhältnis erstmals im April 2018

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Widerspricht der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß und hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben

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Problempunkt

Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis des bei ihr als Schlosser beschäftigten Klägers zum 30.9.2015 gekündigt. Die

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Einführung

In der Praxis spielt der Anspruch auf Wiedereinstellung eher selten eine Rolle. Wenn er jedoch geltend gemacht wird

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Problempunkt

Die Klägerin ist 47 Jahre alt, ledig und schwerbehindert mit einem GdB von 60. Seit dem 1.8.2006 ist sie bei der

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Problempunkt

Die beklagte Arbeitgeberin ist ein Handels- und Vertriebsunternehmen mit einem Betrieb in C-Stadt, in dem die Klägerin im