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AKTUELL - Brennpunkt
Rechtsschutzverweigerung für Arbeitgeber
Der Anteil der befristet Beschäftigten lag 2014 in der Privatwirtschaft bei 6,7 %, im öffentlichen Dienst bei 10,4 %; bei den Neueinstellungen betrug er 40 % bzw. 60 % (IAB v. 14.3.2016) – bei mehr als 32 Millionen Arbeitnehmern eine nicht unbeträchtliche Anzahl. Das Befristungsrecht ist nicht eben einfach; die Gerichte haben auch nicht zu einer Vereinfachung beigetragen.
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