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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Reduzierung von Krankheitsrisiken

Diese Ausführungen sind in Ergänzung zum Beitrag von S. Peterson in AuA 6/21, S. 49 in dieser Rubrik zu betrachten: Nach § 3 Nr. 34 EStG sind steuerfrei zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und zur Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben unter den dort genannten Voraussetzungen.

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