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 Bild: Gerhard Gellinger/pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Repräsentationsaufwand

In einem Beschluss vom 21.3.2019 (VIII B 129/18) hat sich der BFH zur Abziehbarkeit von nicht eindeutig zuordenbaren Aufwendungen geäußert. Konkret ging es um Kosten für mehrere Kanzleifeste, die jeweils im Garten des Privathauses von einem der Kanzleipartner veranstaltet wurden.

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