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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Rückruf aus dem Homeoffice qua Direktionsrecht
Vor dem LAG München (Urt. v. 26.8.2021 – 3 SaGa 13/21, rk.) stritten die Parteien im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens darüber, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, den Mitarbeiter aus dem Homeoffice zurückzuholen und seine Tätigkeit im Büro anzuordnen.
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