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Bild: insta_photos/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Rückstellung für Altersfreizeit

Das FG Köln (Urt. v. 10.11.2021 – 12 K 2486/20) hat entschieden, dass Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern zusätzliche freie Tage in Gestalt von Altersfreizeit ermöglichen, dafür eine steuermindernde Rückstellung bilden können. Im Urteilsfall gewährte die Klägerin aufgrund Erfüllung der beiden Voraussetzungen

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