Schadenrecht
„Primum non nocere“ – mit diesem Aspekt des hippokratischen Grundgedankens, zunächst einmal nicht zu schaden, beginnt das Vorwort des von dem Trio Pardey, Balke und Link herausgegebenen Stichwortkommentars zum Schadenrecht. Das Konzept des Stichwortkommentars schließt eine Lücke zwischen den klassischen Genres des Kommentars, des Lehrbuchs sowie einzelner Aufsätze. Über 50 Autoren haben das heterogene und komplexe Gebiet des Schadensrechts so aufbereitet, dass der Nutzer schnell den für ihn relevanten Aspekt auffinden kann.
Arbeitsrechtlich relevant ist ein großer Anteil der kommentierten Stichpunkte. Dabei geht es nicht nur um solche schwierigen und großen Komplexe wie z. B. die Arbeitnehmerhaftung oder die Haftung des Betriebsrats, dem ein eigener Abschnitt eingeräumt ist. Für den Arbeitsrechtler relevant ist auch das Kapitel zu der Schadensberechnung bei Datenschutzverstößen nach der DSGVO (kommentiert von Stepanova/Veeck) oder der Schadensberechnung bei Diskriminierung (kommentiert von Bünnemann). Für den Arbeitsrechtler außerordentlich vorteilhaft sind im Übrigen aber auch die allgemeinen Kapitel zur Schadensberechnung, die auch arbeitsrechtlich immer dann relevant werden, wenn es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geht. Hervorzuheben ist z. B. der Abschnitt zum Vorteilsausgleich (von Pardey).
Dem arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwalt ist das Werk nachdrücklich zu empfehlen.
Prof. Dr. Martin Reufels

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