Die Arbeitgeberin betreibt medizinische Versorgungszentren (MVZ). Sie beschäftigte seit 1.7.2017 eine Kinder- und Jugendpsychotherapeutin im Umfang von 20 Stunden pro Woche. Der Einsatz erfolgte auf einem sog. ½ KV-Sitz, der die Erlaubnis der Kassenärztlichen Vereinigung voraussetzt, an der Versorgung von Patienten im Zulassungsbezirk teilzunehmen und die erbrachten medizinischen Leistungen zu Lasten der Krankenkassen abzurechnen. Die Erlaubnis ist personenbezogen. Im Mai 2019 bat die Therapeutin um einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 30.6.2019, da sie sich erfolgreich bei einem anderen Arbeitgeber beworben hatte.
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Dr. Claudia Rid

· Artikel im Heft ·
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