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AKTUELL - Brennpunkt
Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung
„Der Mitarbeiter hat zu tun, was er soll, so gutwie er kann.“
Mit dieser kurzen, aber prägnanten Formel haben Rechtsprechung und Literatur die Arbeitsverpflichtung des Mitarbeiters umschrieben.
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