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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Zielvereinbarung
Vor dem LAG Köln stritten die Parteien über Schadensersatz wegen einer unterbliebenen Zielvereinbarung für die Jahre 2020 und 2021. Der Kläger war Betriebs- und Werkstattleiter. Der Arbeitsvertrag regelte, dass er zusätzlich zum Fixgehalt eine variable Vergütung in Höhe von 6.000 Euro erhält.
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