Zielvereinbarungen: Verhandlungsobligation des Arbeitgebers
● Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten Reederei als Development Director für das Ressort Schiffe beschäftigt. Neben einem festen Jahresgehalt war eine erfolgsabhängige variable Vergütung mit ihm vereinbart. Die Festlegung und Höhe der Tantieme hingen von Zielen ab, die erstmals zum Ende der Probezeit vereinbart werden sollten. Sofern keine Vereinbarung zustande kam, sollten die Ziele nach billigem Ermessen vom Arbeitgeber vorgegeben werden können. Zudem sollte die Zahlung einer Tantieme nach dem Arbeitsvertrag freiwillig erfolgen und keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründen können.
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Dr. Ingo Plesterninks
· Artikel im Heft ·
Blicken wir zunächst auf die Definition, die uns als Grundlage der folgenden Ausführungen dienen soll: Zielvereinbarungen sind
BAG-Entscheidungen vom 17.1.2023
1. Aktenzeichen 3 AZR 220/22
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Problempunkt
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