Scheinselbstständigkeit

Säumniszuschläge mit Erfolg verhindern
Der Einsatz von Scheinselbstständigen kann für Unternehmen mit erheblichen Risiken und hohen Nachzahlungen und ggf. Säumniszuschlägen verbunden sein. In der Praxis werden die Säumniszuschläge wegen der Zusammenarbeit mit Scheinselbstständigen aber oft zu Unrecht mit dem Hinweis auf die unterlassene Statusklärung durch die Clearingstelle erhoben, die bei Unklarheiten über den sozialversicherungsrechtlichen Status angerufen werden kann. Die neueste Rechtsprechung der Sozialgerichte gibt Arbeitgebern nun gute Argumente an die Hand, um die Nachforderungsschuld zu reduzieren.
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 Bild: Feodora/stock.adobe.com
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Schwierige Abgrenzung zwischen Schein- und Soloselbstständigkeit

Die Sozialgerichte haben zwar viele Kriterien zur Einordnung einer Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig oder -frei entwickelt. Auch in den Verwaltungsbestimmungen findet man hierzu zahlreiche Abgrenzungskriterien (vgl. gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen v. 21.3.19). Dennoch bereitet die sozialversicherungsrechtliche Einstufung eines Freelancers im Einzelfall nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten, was die Anzahl der hierzu jährlich veröffentlichten Urteile bestätigt.

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Dr. Olga Morasch

Dr. Olga Morasch
Rechtsanwältin, Beiten Burkhardt, München

· Artikel im Heft ·

Scheinselbstständigkeit
Seite 16 bis 19
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