Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Schmerzensgeld wegen DSGVO-Verstoßes
Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags hatte das LAG Schleswig-Holstein über die Höhe eines Schmerzensgeldes wegen Verstoßes des Arbeitgebers gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu entscheiden. Die Klägerin war vom 8.9. bis 31.12.2021 als Pflegehelferin angestellt. In dieser Zeit ließ die Beklagte ein 36-sekündiges Werbevideo drehen, an dem die Klägerin freiwillig teilnahm.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
