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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen
Die Kündigung gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft ist unzulässig, wenn die Schwangerschaft entweder bekannt ist oder wenn die Schwangere ihrem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang die Schwangerschaft mitteilt.
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