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ARBEITSRECHT
Sonderkündigungsschutz um jeden Preis?
Missbrauchspotenzial: Vertretungsfälle in Arbeitnehmergremien
1 Terminologie des § 25 Abs. 1 BetrVG
Aus gesetzessystematischen Gründen bietet es sich an – abweichend von der gängigen Darstellungsweise in Literatur und Rechtsprechung –, eine saubere terminologische Differenzierung zwischen dem „Ersatzmitglied“ aus Satz 1 und dem „Stellvertreter“ aus Satz 2 vorzunehmen, werden hier doch verschiedene Fallgruppen vom Gesetzeswortlaut erfasst.
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