Sozialversicherung bei Entsendungen

Was Arbeitgeber beachten müssen
Neben großen, international agierenden Unternehmen schicken auch immer mehr mittelständische Betriebe ihre Mitarbeiter zum Arbeiten ins Ausland – ein Vorgang, der im Vorfeld genaue Planung braucht, um das Fortbestehen von Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (SV) zu sichern. Was ist dabei im Hinblick auf die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung zu beachten?
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 Bild: Aaz Zys/Fotolia
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1 Was ist eine Entsendung?

Der Begriff „Entsendung“ steht im SV-Recht stets im Zusammenhang mit vorübergehenden Arbeitseinsätzen von Mitarbeitern in anderen Staaten unter Fortbestand des bisherigen aktiven Arbeitsverhältnisses. Die Dauer des Einsatzes im anderen Staat spielt dabei eine wichtige Rolle. So gelten bspw. auch bei Dienstreisen, selbst wenn sie nur einen Tag dauern, die gleichen Regelungen wie bei einer mehrere Monate oder über Jahre andauernden Abordnung.

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Stefan Peter

Stefan Peter
Experte des Arbeitgeberservice, Siemens-Betriebskrankenkasse SBK, München

· Artikel im Heft ·

Sozialversicherung bei Entsendungen
Seite 481 bis 483
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Was ist Workation?

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