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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Sozialversicherungsrechtlicher Summenbescheid
Versteuert ein Arbeitgeber Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer pauschalierend nach § 37b Abs. 2 EStG, führt diese Versteuerung nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Trotz der beabsichtigten Vereinfachung ist der Wert der Sachzuwendungen individuell in der Entgeltabrechnung des jeweiligen Mitarbeiters zu verbeitragen.
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