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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Sozialversicherungsrisiko „freie“ Mitarbeiter
In vielen Sparten ist es üblich, dass sog. freie Mitarbeiter beschäftigt werden. Dies gilt insbesondere für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc. Derartige Vertragsverhältnisse bergen allerdings die Gefahr einer sog. Scheinselbstständigkeit.
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