Direkt zum Inhalt
 Bild: stockmotion/stock.adobe.com
Bild: stockmotion/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Steuerbefreiung bei Gestellung von Dienstfahrrädern

Die Vorteile der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads zum bereits geschuldeten Arbeitslohn ist ab 2019 bis 2030 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium