Die Vorteile der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads zum bereits geschuldeten Arbeitslohn ist ab 2019 bis 2030 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Dieser Vorgang ist geregelt in § 3 Nr. 37 EStG. Das gilt auch für E-Bikes ohne Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht (bis 25 km/h). Keine Steuerbefreiung wird gewährt für die Überlassung zulassungspflichtiger E-Bikes.
Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage kostenlos testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.
Rainer Kuhsel
Attachment | Size |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 476.15 KB |
· Artikel im Heft ·
●Problempunkt
Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt
Employer Branding – die Stimme nach außen
Eine starke Arbeitgebermarke ist heute mehr als nur ein Vorteil im Kampf um Talente – sie
Der Kläger begehrte eine Entschädigung gem. § 15 Abs. 2 AGG, denn er wurde – aus seiner Sicht altersbedingt – bei der Besetzung einer
Für viele Arbeitnehmer stellt die Balance zwischen privaten Verpflichtungen und Bedürfnissen auf der einen und beruflichen Anforderungen auf der
Digitalisierung im HR-Bereich über Mitarbeiterportale
Die Einführung eines Mitarbeiterportals ermöglicht den papierlosen Austausch von
Problempunkt
Die Parteien streiten um den Bestand ihres Ausbildungsverhältnisses. Im Streitfall nahmen 22 Auszubildende eines