Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Steuerbefreiung bei Gestellung von Dienstfahrrädern
Die Vorteile der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads zum bereits geschuldeten Arbeitslohn ist ab 2019 bis 2030 lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
