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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen führt bekanntlich zu (geringfügigen) Steuerermäßigungen. In dem vom FG Sachsen mit Urteil vom 14.10.2020 (2 K 323/20) entschiedenen Fall lebte die Klägerin allein zu Hause. Sie nahm ein Hausnotrufsystem in Anspruch, das die Gerätebeistellung und eine 24-Stunden-Servicezentrale beinhaltete.
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