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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Strafverteidigerkosten
Der BFH hatte sich mit Beschluss vom 31.3.2022 mit der Frage zu befassen, ob Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abzugsfähig sind. Das soll dann der Fall sein, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist.
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