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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Stufenaufstieg während Bestandsschutzklage?
Die Klägerin begehrte über eine Befristungskontrollklage erfolgreich die Weiterbeschäftigung nach Befristungsende (31.12.2012) – und die Anerkennung der Stufenlaufzeit (§ 16 Abs. 4 TVöD-Bund) für die Zeit zwischen dem Befristungsende und der Rechtskraft des Urteils (7.4.2015). Während des Gerichtsverfahrens war der Kläger vom 2.12.2013 bis zum 29.1.2015 arbeitsunfähig erkrankt.
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