Im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L) gilt grundsätzlich eine einheitliche Entgelttabelle, für bestimmte Tätigkeiten kommen jedoch spezielle Tabellen mit abweichender Entgeltgruppenstruktur zur Anwendung. So erhalten die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst Entgelt aus der sog. S-Tabelle, im Krankenhausbereich gilt ebenfalls eine auf die Krankenhaustätigkeiten zugeschnittene Entgelttabelle. Ein Tätigkeitswechsel kann somit auch zu einem Tabellenwechsel führen.
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Der Kläger war zunächst von Juni 2012 bis zum 31.1.2019 als Hausmeister an einer Universität gem. TV-L beschäftigt und erhielt Entgelt aus
Die Klägerin ist bei dem beklagten Arbeitgeber seit dem Jahr 2012 nach dem TV-L beschäftigt. Bis zum Ende der Befristung im Jahr 2017
Einführung
Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die
Die Klägerin begehrt die Anerkennung von Berufserfahrung zwecks Zuordnung zu einer höheren Entgeltstufe. Zunächst war sie in den Jahren
Der Kläger war zunächst bis zum 31.1.2019 Hausmeister bei einer Berliner Universität, sodann ab dem 1.2.2019 bis zum 31.7.2022 (ebenfalls
Regelmäßig ändern sich Tätigkeiten und Aufgaben der Beschäftigten und damit kann sich tarifautomatisch auch die Bewertung der Stelle und