Die sechs Universitätskliniken des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft ver.di haben sich nach elf Wochen Arbeitskampf auf einen Entlastungstarifvertrag geeinigt. Der Tarifvertrag soll, wie bereits bei anderen Kliniken (z. B. Charité und Vivantes in Berlin), die Personalbesetzung regeln und den Beschäftigten bei Unterbesetzung zusätzliche freie Zeit verschaffen. Zuvor hatte das LAG Köln (1.7.2022 – 10 SaGa 8/22) das Streikziel eines Entlastungstarifvertrags als zulässig erachtet. Es lägen keine Verstöße gegen die Friedenspflicht vor, da die Materie im Bereich des TV-L bisher nicht geregelt sei. Auch sähen die Gesetze keine abschließenden Regelungen zur Mindestbesetzung von Stationen vor. Letztlich sei ein solcher Streik nicht unverhältnismäßig, solange die Notversorgung der Kliniken gewährleistet sei.
Es bleibt abzuwarten, ob Entlastungstarifverträge wie nun für die Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen in der Praxis tatsächlich das anvisierte Ziel der Entlastung erreichen können. Zusätzliche freie Tage für Beschäftigte, deren Berufsgruppe unter dem Fachkräftemangel leidet, dürften diesen Mangel an Arbeitskraft eher verstärken. Hinzu kommt, dass die bisher vereinbarten Tarifverträge einen ziemlich großen Verwaltungs- und Controlling-Aufwand bedeuten. Denn die Besetzung muss täglich verlässlich kontrolliert und dokumentiert werden.
Um den Arbeitsaufwand in Grenzen zu halten, stellt Ihnen unser Referententeam jedes Quartal im Rahmen unseres Webinars „Update Rechtsprechung Arbeitsrecht“ die aktuellsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte zusammen.
Sebastian Günther

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