Tarifeinigung für den TVöD erzielt

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 Bild: blattwerkstatt / stock.adobe.com
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Nach drei Tarifrunden und einem Schlichtungsversuch einigten sich die Tarifvertragsparteien Bund und VKA für die Arbeitgeberseite und ver.di und dbb für die Gewerkschaftsseite auf einen Tarifabschluss in der Tarifrunde 2023.

Die Tarifeinigung sieht die Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichs i. H. v. insgesamt 3.000 Euro vor. Die Beschäftigten erhalten im Juni 2023 einmalig 1.240 Euro, anschließend im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro. Ab dem 1.3.2024 werden die Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht (sog. Sockelbetrag). Diese um 200 Euro erhöhten Entgelte werden sodann zusätzlich um 5,5 % erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe festgesetzt werden. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1.1.2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024.

Der Tarifabschluss bewegt sich damit nah am Beschluss der Schlichter und stellt den höchsten Abschluss im öffentlichen Dienst dar.

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Sebastian Günther

Sebastian Günther
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, Berlin
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Tarifeinigung für den TVöD erzielt
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