Tariflohnerhöhungen nach Austritt aus Arbeitgeberverband

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Die Parteien stritten vor dem LAG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 10.12.2019 – 7 Sa 1228/19, rk.) darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auch nach ihrem Austritt aus dem Arbeitgeberverband VKA Vergütung nach der Entgeltgruppe S7 TVöD-BT-B zu zahlen. Der Arbeitsvertrag des Klägers enthält eine Bezugnahmeklausel („Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin erhält eine monatliche Vergütung nach der Entgeltgruppe 5 Entwicklungsstufe 2 des TVöD-V.“).

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Tariflohnerhöhungen nach Austritt aus Arbeitgeberverband
Seite 307
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Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger arbeitet bei der Beklagten als Servicetechniker im Außendienst. Die Parteien streiten über die Vergütung von

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Problempunkt

Die Klägerin ist Mitglied der IG Metall und bei der beklagten Arbeitgeberin aufgrund eines Arbeitsvertrags vom 18.6.2002

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Tarifbindung

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits

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Body Teil 1

Die Klägerin ist als Fachkraft für den sozialpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt des Beklagten gem. TVöD-V beschäftigt. Sie

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Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten nach einer ursprünglichen Tätigkeit als Straßenhilfswärter zuletzt als Streckenwart in

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Tarifrunden 2020 und 2021

Nach der Tarifrunde 2020 zum TVöD für den Bund und die Kommunen stehen im Herbst 2021 die Tarifverhandlungen