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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Teilkündigung einer Homeofficevereinbarung
Ein bei einem Softwareunternehmen angestellter Sales Account Manager hatte mit seinem Arbeitgeber eine „Zusatzvereinbarung über Tätigkeit im Homeoffice“ geschlossen, wonach er „im Wesentlichen in seiner Wohnung“ die Arbeitsleistung erbringt und keinen Anspruch auf einen dauerhaften Arbeitsplatz in den Unternehmensräumen hat.
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