1 Ausgangssituation und Definition
„Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.“ heißt es in § 6 TzBfG. Dennoch haben sich Teilzeitmodelle auf Führungsebene noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Dies überrascht, denn Teilzeitführung darf als wirtschaftlich sinnvoll, gesellschaftlich erwünscht und politisch gefördert gelten. Gerade die zuletzt „neu entdeckten“ Zielgruppen auf demArbeitsmarkt – gut ausgebildete Frauen, ältere Mitarbeiter, die Generationen Y und Z – stellen Anforderungen in diese Richtung und veranlassen viele Arbeitgeber zum Umdenken.
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Prof. Dr. Boris Kaehler
Anja Karlshaus
· Artikel im Heft ·
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