1 Ausgangssituation und Definition
„Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.“ heißt es in § 6 TzBfG. Dennoch haben sich Teilzeitmodelle auf Führungsebene noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Dies überrascht, denn Teilzeitführung darf als wirtschaftlich sinnvoll, gesellschaftlich erwünscht und politisch gefördert gelten. Gerade die zuletzt „neu entdeckten“ Zielgruppen auf demArbeitsmarkt – gut ausgebildete Frauen, ältere Mitarbeiter, die Generationen Y und Z – stellen Anforderungen in diese Richtung und veranlassen viele Arbeitgeber zum Umdenken.
Weiterlesen mit AuA-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-Digital oder AuA-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Prof. Dr. Boris Kaehler

Anja Karlshaus

◂ Heft-Navigation ▸
Das BAG hat mit Urteil vom 23.3.2017 (6 AZR 161/16) zu Gunsten eines klagenden Teilzeitbeschäftigten entschieden: Überstundenzuschläge entstehen
Infrage stand hierdie Umrechnung von Urlaub aufgrund eines Wechsels von Voll- in Teilzeit (LAG Köln, Urt. v. 6.6.2019 – 8 Sa 826/18, rk.)
Problempunkt
Gegenstand des Verfahrens war das Ersuchen eines Tiroler Gerichts um Vorabentscheidung des EuGH hinsichtlich der Vereinbarkeit einer