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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
TVöD-Erschwerniszulage bei FFP2-Maskenpflicht?
Die Klägerin war bei der beklagten Klinik als hauswirtschaftliche Helferin tätig. Sie begehrte eine Erschwerniszulage gem. § 19 TVöD, weil das Tragen einer FFP2-Maske bei hauswirtschaftlichen Arbeiten eine außergewöhnliche Erschwernis darstelle. Unabhängig davon hätten ihre Kollegen eine Erschwerniszulage erhalten. Deswegen greife der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.
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