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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Überwachung durch Detektei: Beweisverwertungsverbot
Der Kläger war seit 30 Jahren als Vertriebsleiter in einem Unternehmen der Baubranche beschäftigt. Seine Jahresvergütung belief sich auf ca. 120.000 Euro einschließlich Boni. Er arbeitete von seinem Homeoffice in Dresden und rechnete Reisen zu Baustellen unter Angabe von Beginn und Ende der Reise, Zweck der Reise und Verpflegungsaufwand ab.
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