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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Ungeklärte Geldeingänge
Das FG Köln hatte sich mit Urteil vom 30.10.2019 (15 K 851/17) mit der Frage zu befassen, wie steuerlich mit ungeklärten Geldeingängen auf dem betrieblichen Konto umzugehen ist. Die Klägerin war im Bereich Lebensberatung gewerblich tätig. Für diese Tätigkeiten erhielt sie Vergütungen u. a. in bar und per Überweisung.
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