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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Unterhaltsaufwendungen an nicht unterhaltsberechtigte Angehörige

In dem durch den VI. Senat des BFH entschiedenen Fall hatten die Kläger die Schwester der Klägerin und ihre ukrainische Familie in Deutschland aufgenommen und ihnen Wohnräume zur Verfügung gestellt sowie die Aufwendungen für Lebensmittel, Versicherungen, Rechtsanwalt (wegen Rechtsfragen zum Aufenthalt) und Sprachkurse übernommen.

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