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 Bild: Steffen Kögler/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Unterkunftskosten und doppelte Haushaltsführung

Eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Beschäftigte aus beruflichen Gründen außerhalb des Ortes, an dem sie einen eigenen Hausstand unterhalten, beschäftigt sind und auch am Beschäftigungsort wohnen.

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