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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Unterkunftskosten und doppelte Haushaltsführung
Eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Beschäftigte aus beruflichen Gründen außerhalb des Ortes, an dem sie einen eigenen Hausstand unterhalten, beschäftigt sind und auch am Beschäftigungsort wohnen.
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