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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Das BMF hat mit Schreiben vom 17.3.2022 die steuerliche Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine bekannt gegeben. Neben Erleichterungen für den Spendennachweis enthält das Schreiben u. a. auch Ausführungen zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie zur Möglichkeit von Arbeitslohnspenden durch Bruttoentgeltverzicht.
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