Das BMF hat mit Schreiben vom 17.3.2022 die steuerliche Behandlung von Zuwendungen und anderen Unterstützungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine bekannt gegeben. Neben Erleichterungen für den Spendennachweis enthält das Schreiben u. a. auch Ausführungen zur Unterbringung geflüchteter Personen sowie zur Möglichkeit von Arbeitslohnspenden durch Bruttoentgeltverzicht. Der Arbeitgeber hat entsprechende Dokumentationspflichten zu erfüllen, insbesondere ist die Verwendungsauflage zu dokumentieren und eine Aufzeichnung im Lohnkonto vorzunehmen. Eine Aufzeichnung im Lohnkonto entfällt dann, wenn der Arbeitnehmer seinen Verzicht schriftlich erklärt hat und diese Erklärung im Lohnkonto aufbewahrt wird. Die Erleichterungen gelten für die im Zeitraum 24.2. bis 31.12.2022 durchgeführten Maßnahmen.
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Sandra Peterson

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