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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Unwirksame Änderungskündigung
Der Containerumschlag im Hamburger Hafen erfolgt rund um die Uhr teamweise wochentags in einem Drei-Schicht-System und am Wochenende in einem Vier-Schicht-System. Eine als Großgerätefahrerin angestellte schwerbehinderte Mitarbeiterin war zunächst Vollzeit im Schichtbetrieb eingesetzt, wobei sie betriebsärztlich von der Verpflichtung zur Nachtarbeit befreit war.
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