Vor dem LAG Köln stritten die Beteiligten im einstweiligen Verfügungsverfahren darüber, ob die Klägerin vom Beklagten verlangen kann, es zu unterlassen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse zu Wettbewerbszwecken zu verwenden.
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Dr. Claudia Rid

· Artikel im Heft ·
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