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SERVICE - Kurz gefragt
Urlaubskürzung bei Kurzarbeit Null doch unzulässig?
Das LAG Düsseldorf hat in seinem jüngsten Urteil hierzu vom 12.3.2021 (6 Sa 824/20) bestätigt, dass eine Kürzung des Urlaubsanspruchs im Urlaubsjahr möglich wäre, sofern sich der Arbeitnehmer in Kurzarbeit Null befindet. Der Urlaubsanspruch wäre für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null um 1/12 zu kürzen.
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