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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung
Der BFH hat sich mit Urteil vom 14.12.2023 (VI R 1/21) mit der Frage beschäftigt, ob der Gewinn aus einer marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn ist und kam zu dem Ergebnis, dass das nicht der Fall ist, selbst wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben haben sollte.
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