Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen
Lange Zeit war unklar, ob und wie Gewinne aus Kryptowährungen zu besteuern sind. Der BFH folgt in seinem Urteil vom 14.2.2023 (IX R 3/22) aktuellen Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte. Danach werden Veräußerungsgewinne aus solchen Geschäften als steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte eingestuft.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
