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 Bild: Bildwerk/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen

Lange Zeit war unklar, ob und wie Gewinne aus Kryptowährungen zu besteuern sind. Der BFH folgt in seinem Urteil vom 14.2.2023 (IX R 3/22) aktuellen Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte. Danach werden Veräußerungsgewinne aus solchen Geschäften als steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte eingestuft.

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