Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand

Im April 2023 wurde ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz für ein „Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG)“ veröffentlicht. Am 16.8.2023 hat die Bundesregierung einen überarbeiteten Entwurf für ein ZuFinG beschlossen. In diesem sind auch erhebliche Verbesserungen der staatlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MKB) im Einkommensteuergesetz enthalten, die im Folgenden dargestellt werden.

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 Bild: JODUBLE/stock.adobe.com
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Einführung

Im Oktober 2017 forderten 60 prominente Unternehmens(verbands)vertreter (u. a. Vorstände von Adidas, BASF, Deutsche Börse, RWE, Siemens, Telekom und Thyssenkrupp) die damalige Bundesregierung (große Koalition aus CDU/CSU und SPD) mit einem spektakulären Aufruf in ganzseitigen Zeitungsanzeigen auf, in die Koalitionsvereinbarung mehr Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand aufzunehmen. In diesem „Berliner Appell“ wurde u. a. gefordert, den „jährlichen Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung von derzeit 360 Euro auf ein international übliches Niveau von mindestens 3.000 Euro anzuheben“.

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Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Seite 24 bis 27
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