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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Vergleichsentgelt nach Überleitung?

Der Kläger ist seit dem Jahr 2000 unter Anwendung des TVöD als Heilerziehungspfleger in einer Wohn- und Werkstätte für Blinde und Sehbehinderte beschäftigt. Er wurde zum 1.11.2009 in die EG S 8 (Stufe 5) TVöD (VKA) übergeleitet und erhielt ein aus dem einschlägigen Tabellenentgelt und einer Überleitungszulage zusammengesetztes Vergleichsentgelt als Überleitungszulage.

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